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Sicherheit für Leben und Gesundheit in Bauwerken

Optimierung von Gebäuden

Thomas Schliwka ist seit über drei Jahrzehnten für die TÜV NORD Group tätig. Der studierte Physikingenieur setzte sich schon am Anfang seiner Laufbahn mit Qualitätsverfahren auseinander und wurde 1992 durch interne Ausbildung zum TÜV NORD Auditor in das zertifizierte Qualitätsmanagement des Konzerns eingeführt.

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2013 wurde Thomas Schliwka zu dessen Leiter ernannt.

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Seit dieser Zeit war er mit dem Aufbau des Labororatoriums für Bauwerksuntersuchungen betraut. Zu den Aktivitäten des Laboratoriums zählt insbesondere das Arbeitsgebiet „Sicherheit für Leben und Gesundheit in Bauwerken“.

Der Leiter des Labors hat unter anderem die Aufgabe, Prüfprozesse zu entwickeln und diese dem Markt zur Verfügung zu stellen. Zeitgleich zu den Aufgaben des Laborleiters war Thomas Schliwka als Sachverständiger im In- und Ausland operativ für das Arbeitsgebiet „Sicherheit für Leben und Gesundheit in Bauwerken tätig.

Seit 2017 zeigt sich zunehmend die Erfordernis einer Lösung für folgende Probleme in der Welt der Technischen Überwachung:

Die Prüfung von Brandschutzklappen, wenn diese asbesthaltige Bauteile enthalten

Brandschutzklappen müssen regelmäßig gewartet und geprüft werden, damit sichergestellt ist, dass der Brandschutz im Ernstfall greift. Bisher ließ sich nicht ausschließen, dass durch das im Rahmen der Überprüfung testweise Fallenlassen des Klappenblattes Asbestfasern freigesetzt werden und dies zu einer Gefährdung für Mensch und Umwelt führt. Aus diesem Grund weigerten sich zuletzt namhafte Prüforganisationen, die baurechtlich vorgeschriebenen Tests durchzuführen. Aktuell sind allein in Deutschland schätzungsweise mehr als eine Million Brandschutzklappen prüffällig. Da ein Austausch der Brandschutzklappen aus technischen und wirtschaftlichen Gründen kurzfristig nicht umsetzbar ist, sahen sich Immobilienbetreiber mit einem Dilemma konfrontiert.

Der Umgang mit verbauten Putzen und Spachtelmassen, wenn diese in Verdacht stehen, Asbest zu enthalten

Erhebungen haben gezeigt, dass Putze und Spachtelmassen, die bis ca. 1989 verwendet wurden, oft mit einem geringen Massenanteil an Asbest um 0,1% belastet sind und somit unter das Gefahrstoffrecht fallen. Dies stellt jegliche bauliche Tätigkeit an verputzten Bauteilen aus dieser Zeit unter üblichen Handwerksbedingungen infrage. Im Vorfeld muss deshalb immer eine Gefährdungsbeurteilung erfolgen, die abklärt, ob und welche Schutzmaßnahmen im Sinne des Gefahrstoffrechts zu treffen sind. Verputzte Flächen stehen in einem sehr großen Verhältnis zu dem, was sich beproben und mikroskopisch analysieren lässt. Somit kann zwangsläufig immer nur eine stichpunktartige Aussage getroffen werden.

Das bisher ungelöste Problem: Wie lässt sich ausschließen, dass auf Grund des stichprobenartigen Charakters der Untersuchung Asbest unentdeckt bleibt und eine Gefährdungssituation für Mensch und Umwelt besteht?

Daher und auch angesichts der großen politischen Brisanz bezüglich des Umgangs mit dem krebserzeugenden Gefahrstoff Asbest war es erforderlich, bestehende Prüfprozesse einer eingehenden Evaluierung bzw. Validierung zu unterziehen und neue Prozesse zu entwickeln. Auf den Prüfstand gestellt, hielten diese allen Stressfaktoren stand und lassen sich wissenschaftlich auf ihre Richtigkeit hin in allen Belangen belasten.

Asbest vermeiden

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Beide Prozesse unterliegen denselben physikalischen Grundlagen, dem Zweiten Hauptsatz der Thermodynamik – der Entropie - bzw. deren statistischen Deutung. Konkret ist zu ermitteln, in welchem Maß die kritischen Bestandteile eines Fluides – Asbestfasern im Luftstrom hinter dem Klappenblatt bzw. Asbestfasern innerhalb der beim Einbau flüssigen Fraktion von Putzen / Spachtelmassen - im Verlauf des jeweiligen Prüfprozesses in „Unordnung“ geraten. Zu beurteilen ist dann, welche Endzustände, d.h. Asbest-Konzentrationen in der Luft bzw. Asbest-Massenanteile in den erhärteten Feststoffen zu erwarten sind.

Die beiden hier beschriebenen Prüfprozesse werden als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt urheberrechtlich geführt. Exemplarisch benennen lassen sich folgende Objekte, die Thomas Schliwka im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland zum vorgenannten Aufgabengebiet projektleitend seit 1997 und bis dato gutachtlich untersucht hat: - Funkhaus Deutsche Welle in Köln - Ehemalige Botschaft der DDR in Moskau - Deutsche Botschaft Pretoria, Südafrika - Deutsches Generalkonsulat in Istanbul - Deutsches Generalkonsulat in Sydney - Deutsche Botschaft Peking.

Darüber hinaus hat Thomas Schliwka wiederholt als Dozent über sein Arbeitsgebiet für die TÜV NORD Akademie und für das Haus der Technik in Essen referiert. Zudem trat er im November 2015 im Rahmen des „Summaries of three surveys for participation in the panel discussions of the Construction Quality Conference” an der Technischen Universität in Riga auf.

Die von ihm entwickelten Prüfprozesse wurden durch Artikel in diversen einschlägigen Fachzeitschriften veröffentlicht.

Im März 2020 gründete Thomas Schliwka die Wave Function GmbH mit Sitz in Essen und leitet diese seitdem in der Funktion des CEO. Wave Function versteht sich als eine Gesellschaft für Theoretische Physik mit dem Leitmotiv „Physics and Performance“.

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